COTO B - Cash or Title Option
(Valor 10 252 852)
Anstelle der üblichen Dividende aus dem Bilanzgewinn hat die Generalversammlung vom 22. April 2009 die Ausgabe von börsenkotierten COTO B in Verbindung mit einer Nennwertherabsetzung beschlossen.
Damit erhält der Aktionär die Wahlmöglichkeit zwischen:
- Recht auf Bezug neuer Namenaktien B
- Verkauf der COTO B über die Börse
- Recht auf Barabgeltung
| In der vorliegenden Form unterliegen die COTO B nicht der eidg. Verrechnungssteuer und für natürliche Personen mit Steuerdomizil Schweiz grundsätzlich auch nicht der Einkommenssteuer. |
COTO - Zeitplan
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Festsetzung definitive Bezugskonditionen durch Verwaltungsrat |
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Zuteilung COTO B an Aktionäre |
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7. Juli bis 15. September: Bezug neuer Namenaktien B |
| 7. Juli bis 10. September: Verkauf COTO B über Börse | |
| 7. Juli bis 15. September: Barabgeltung durch Sarasin | |
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Verfall COTO B |
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COTO – Charakteristik
- Aktionäre, welche einen Barmittelzugang bevorzugen, können die Barabgeltung in der Höhe von 65 Rp. je Namenaktie B beziehen oder ihre COTO B zum jeweiligen Marktpreis, in dem zusätzlich der Anrechtswert reflektiert wird, über die Börse verkaufen.
- Aktionäre, welche keinen Barmittelzugang wünschen, können mittels COTO B neue Namenaktien B beziehen.
Wertentwicklung:
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- Das Bezugsverhältnis wurde vom Verwaltungsrat der Bank Sarasin & Cie am 1. Juli 2009 festgelegt.
- 35 COTO B berechtigen in der Zeit vom 7. Juli 2009 bis 15. September 2009 zum spesenfreien Bezug einer Namenaktie B.
- Dies entspricht einem Bezugspreis von CHF 22.75 je Namenaktie B, resp. einem Abschlag von rund 33% auf dem Schlusskurs der Sarasin Namenaktie B vom 30. Juni 2009.
| Bei Ausübung COTO fliessen Sarasin neue Eigenmittel zu, die für den weiteren Ausbau der Geschäftsaktivität eingesetzt werden können. |


