Wichtiger rechtlicher Hinweis

Die folgenden Informationen sind ausschliesslich für institutionelle Investoren bestimmt. Sie können insbesondere auch Angaben über nicht in der Schweiz zum öffentlichen Vertrieb zugelassene Anlagefonds enthalten.

Als für institutionelle Fonds qualifizierte Investoren gelten nach dem Gesetzestext institutionelle Anleger mit professioneller Tresorerie, namentlich Banken und Effektenhändler (einschliesslich deren Kunden mit schriftlichem Vermögensverwaltungsvertrag), Fondsleitungen, Versicherungen, Pensionskassen, Gemeinden sowie Industrie- und Handelsbetriebe. Das Erfordernis der professionellen Tresorerie ist erfüllt, wenn der institutionelle Anleger mindestens eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person damit betraut, seine Finanzmittel dauernd zu bewirtschaften.

Zu diesem Thema lesen Sie auch

die wichtigen rechtlichen Hinweise und Vertriebsbeschränkungen durch. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Bank Sarasin elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen über Anlagefonds. Die von der Bank Sarasin elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen umfassen jegliche Websites der Bank, einschliesslich ihrer Komponenten, Funktionen und Informationen.

Ich bestätige ausdrücklich, ein institutioneller Investor gemäss dem oben Aufgeführten zu sein.


Zurückweisen