SaraVor: Sarasin Säule 3a-Stiftung
Die Vorteile des Säule 3a-Sparens
Mit einem Konto in unserer Säule 3a-Stiftung können Sie gleich doppelt sparen. Einmal für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge und zusätzlich auf Ihrer Steuerrechnung.
Pro Jahr können Personen, die einer Pensionskasse angehören, im 2011 maximal CHF 6'682.-- und Personen, die keiner Pensionskasse angehören, maximal CHF 33'408.-- in ihre Säule 3a einzahlen. Dieser Betrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei einem Steuersatz von z.B. 20% wird dadurch Ihre Steuerrechnung um maximal CHF 1'336.--(Angestellte) rsp. 6'682.-- (Selbstständigerwerbende) niedriger ausfallen.
Für Ihre Einzahlungen verwenden Sie bitte das Sammelkonto (0.67971-8 13 00, BC 8750) der Säule 3a-Stiftung (SaraVor) unter Angabe Ihrer persönlichen Kontonummer oder verlangen Sie bei uns einen Einzahlungsschein.
Bis zur Auszahlung sparen Sie zusätzlich Steuern, weil Sie auf dem Säule 3a-Guthaben
keine Vermögenssteuer und auf den eingehenden Erträgen weder Einkommens- noch Verrechnungssteuern entrichten müssen.
Bezug des Vorsorgeguthabens
Der Vorsorgenehmer kann über sein Guthaben verfügen, wenn er das AHV-Alter erreicht. Zudem hat er das Recht, diese Vereinbarung frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters aufzulösen. Das Guthaben wird verfügbar beim Tod des Vorsorgenehmers. Zulässig ist die vorzeitige Auszahlung wenn der Vorsorgenehmer die Schweiz endgültig verlässt oder das Guthaben für den Erwerb und die Erstellung von Wohneigentum für den Eigenbedarf beziehen oder für die Amortisation eines Hypothekardarlehens verwenden will. Oder wenn der Vorsorgenehmer eine volle Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung bezieht und das Invaliditätsrisiko nicht zusätzlich versichert ist, wenn er eine selbstständige Erwerbstätigkeit oder eine andersartige Selbstständigkeit aufnimmt oder wegen geringen Betrages. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reglement.
Die Auszahlung der Vorsorgeleistung unterliegt der Besteuerung gemäss den im Auszahlungszeitpunkt geltenden Vorschriften (eidg. Verrechnungssteuer, Einkommenssteuer etc.).
